Nachdem Injektionsverfahren ihre Wirkung nicht in vollem Umgang gewährleisten, wurde ein Stahlblechverfahren entwickelt, in dem gewellte Stahlbleche mittels Presslufthammern ins Mauerwerk eingebracht werden. Dieses ist jedoch nur möglich bei einer durchgehenden Lagerfuge, in die das Stahlblech eingeschlagen werden kann.

Durch die Erschütterungen wird das Mauerwerk stark beeinträchtigt.

Nachteil dieses Verfahrens ist auch, dass sämtliche Einbauten im Mauerwerk, wie Stromkabel, Wasserleitungen etc. vorher enfernt werden müssen.
Lebensdauer: ca. 15 Jahre, danach wird das Stahlblech durch die agressiven Salze systematisch zersetzt.
Wichtig: Kritische Punkte dieses Verfahrens sind Ecken und die Stellen, an denen die Stahlbleche miteinander verbunden werden (überlappen).
Das Landgericht Köln hielt in
seiner Entscheidung folgendes im Tatbestand fest (!): "In dem
vorgenannten Verein (Anm. d.d.V. DHBV e.V.) sind Mitglieder
organisiert, die ebenfalls gewerbliche Mauertrockenlegung betreiben.
Diese erfolgt u.a. mit einem sog. Injektionsverfahren, das eine
Wirksamkeit von 20% bis 40% aufweist".
Schon in dem Verfahren ließen die DHBV GmbH und Dr. Friedrich Remes
diesen Vortrag unbestritten! Auch nach Zustellung des Urteils des
Landgerichts Köln versuchte die Gegenseite nicht diese Feststellung zu
revidieren. Damit wurde genau zu denjenigen
Mauertrockenlegungsverfahren, die der DHBV e.V. gern als "Stand der
Technik" propagiert, eine extrem hohe Unwirksamkeit festgestellt.
Offensichtlich sah es die Gegenseite nicht als erfolgversprechend an,
der Behauptung, die Injektionsverfahren haben eine Wirksamkeit von 20 -
40 %, entgegenzutreten.