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Probleme bei nachträglich eingebrachten Horizontalsperren

Aufgrund der Arbeitshöhe der Maschinen ist es in den seltensten Fällen möglich, die Horizontalsperre zwischen Fundament und aufgehendem Mauerwerk einzubringen.

 

Nur in den seltensten Fällen ist es möglich, die Horizontalsperre zwischen Fundament und aufgehendem Mauerwerk einzubringen

 

Daher entsteht ein starker Feuchtigkeitsstau unterhalb der Horizontalsperre, wie aus den unteren Bildern zu erkennen ist.

Wichtig: Herkömmliche Horizontalsperren ohne ausreichende Vertikalsperren sind sinnlos.

Herkömmliche Horizontalsperren ohne ausreichende Vertikalsperren sind sinnlos  Herkömmliche Horizontalsperren ohne ausreichende Vertikalsperren sind sinnlos

Alle angesprochenen Verfahren

  • sind ausschließlich Horizontalsperren und ohne Vertikalsperrung nicht zielführend.
  • werden in der Regel in einer Verarbeitungshöhe von ca. 80 cm eingebaut. Darunter entsteht ein Feuchtigkeitsstau, der wieder Schäden verursacht.

 

Das Landgericht Köln hielt in seiner Entscheidung folgendes im Tatbestand fest (!): "In dem vorgenannten Verein (Anm. d.d.V. DHBV e.V.) sind Mitglieder organisiert, die ebenfalls gewerbliche Mauertrockenlegung betreiben. Diese erfolgt u.a. mit einem sog. Injektionsverfahren, das eine Wirksamkeit von 20% bis 40% aufweist".

Schon in dem Verfahren ließen die DHBV GmbH und Dr. Friedrich Remes diesen Vortrag unbestritten! Auch nach Zustellung des Urteils des Landgerichts Köln versuchte die Gegenseite nicht diese Feststellung zu revidieren. Damit wurde genau zu denjenigen Mauertrockenlegungsverfahren, die der DHBV e.V. gern als "Stand der Technik" propagiert, eine extrem hohe Unwirksamkeit festgestellt. Offensichtlich sah es die Gegenseite nicht als erfolgversprechend an, der Behauptung, die Injektionsverfahren haben eine Wirksamkeit von 20 - 40 %, entgegenzutreten.  

 
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