Aufgrund der Arbeitshöhe der Maschinen ist es in den seltensten Fällen möglich, die Horizontalsperre zwischen Fundament und aufgehendem Mauerwerk einzubringen.

Daher entsteht ein starker Feuchtigkeitsstau unterhalb der Horizontalsperre, wie aus den unteren Bildern zu erkennen ist.
Wichtig: Herkömmliche Horizontalsperren ohne ausreichende Vertikalsperren sind sinnlos.

Alle angesprochenen Verfahren
Das Landgericht Köln hielt in
seiner Entscheidung folgendes im Tatbestand fest (!): "In dem
vorgenannten Verein (Anm. d.d.V. DHBV e.V.) sind Mitglieder
organisiert, die ebenfalls gewerbliche Mauertrockenlegung betreiben.
Diese erfolgt u.a. mit einem sog. Injektionsverfahren, das eine
Wirksamkeit von 20% bis 40% aufweist".
Schon in dem Verfahren ließen die DHBV GmbH und Dr. Friedrich Remes
diesen Vortrag unbestritten! Auch nach Zustellung des Urteils des
Landgerichts Köln versuchte die Gegenseite nicht diese Feststellung zu
revidieren. Damit wurde genau zu denjenigen
Mauertrockenlegungsverfahren, die der DHBV e.V. gern als "Stand der
Technik" propagiert, eine extrem hohe Unwirksamkeit festgestellt.
Offensichtlich sah es die Gegenseite nicht als erfolgversprechend an,
der Behauptung, die Injektionsverfahren haben eine Wirksamkeit von 20 -
40 %, entgegenzutreten.