Bei dieser Methode verdunstet gemäß dem bekannten physikalischen Gesetz die Feuchtigkeit in den Kapillaren, indem das Mauerwerk mittels Heizstäben aufgeheizt wird. Danach wird die Flüssigkeit eingebracht und soll nun von den Kapillaren aufgenommen werden.

Wie bei allen Injektionsverfahren fließt jedoch auch hier die Flüssigkeit auf dem Weg des geringsten Widerstandes durch das zerklüftete Mauerwerk ungenützt ab.
Wichtig: Mauerwerk darf niemals Temperaturen über 80 Grad erreichen, da sonst die Festigkeit des Baumaterials (Stein usw.) beeinträchtigt wird. Wenn man einen Stein zu stark erhitzt, so wird er porös und zerbricht. Eine Wirksamkeit von 20-40% ist zu erwarten.*
*Das Landgericht Köln hielt in
seiner Entscheidung folgendes im Tatbestand fest (!): "In dem
vorgenannten Verein (Anm. d.d.V. DHBV e.V.) sind Mitglieder
organisiert, die ebenfalls gewerbliche Mauertrockenlegung betreiben.
Diese erfolgt u.a. mit einem sog. Injektionsverfahren, das eine
Wirksamkeit von 20% bis 40% aufweist".
Schon in dem Verfahren ließen die DHBV GmbH und Dr. Friedrich Remes
diesen Vortrag unbestritten! Auch nach Zustellung des Urteils des
Landgerichts Köln versuchte die Gegenseite nicht diese Feststellung zu
revidieren. Damit wurde genau zu denjenigen
Mauertrockenlegungsverfahren, die der DHBV e.V. gern als "Stand der
Technik" propagiert, eine extrem hohe Unwirksamkeit festgestellt.
Offensichtlich sah es die Gegenseite nicht als erfolgversprechend an,
der Behauptung, die Injektionsverfahren haben eine Wirksamkeit von 20 -
40 %, entgegenzutreten.