Man hat immer wieder versucht, neue Methoden zur Mauerentfeuchtung und Trockenlegung zu entwickeln. Aber all diese Verfahren zur Trockenlegung müssen scheitern, wenn die Grundlagen der Physik (Petroleumlampe) nicht beachtet werden.
Das Landgericht Köln hielt in
seiner Entscheidung folgendes im Tatbestand fest (!): "In dem
vorgenannten Verein (Anm. d.d.V. Deutscher Holz und Bautenschutz Verein ) sind Mitglieder
organisiert, die ebenfalls gewerbliche Mauertrockenlegung betreiben.
Diese erfolgt u.a. mit einem sog. Injektionsverfahren, das eine
Wirksamkeit von 20% bis 40% aufweist".
Schon in dem Verfahren ließen die DHBV GmbH und Dr. Friedrich Remes
diesen Vortrag unbestritten! Auch nach Zustellung des Urteils des
Landgerichts Köln versuchte die Gegenseite nicht diese Feststellung zu
revidieren. Damit wurde genau zu denjenigen
Mauertrockenlegungsverfahren, die der DHBV e.V. gern als "Stand der
Technik" propagiert, eine extrem hohe Unwirksamkeit festgestellt.
Offensichtlich sah es die Gegenseite nicht als erfolgversprechend an,
der Behauptung, die Injektionsverfahren haben eine Wirksamkeit von 20 -
40 %, entgegenzutreten.